Alles, was Sie über das allgemeine Gesellschaftsrecht wissen müssen
#### Allgemeines Gesellschaftsgesetz
Das [Allgemeine Gesellschaftsgesetz](https://controlterrestre.com/glosario/ley-general-sociedades-mercantiles-definicion-glosario) (LGSM) ist eines der wichtigsten Gesetzgebungsstücke im mexikanischen Handelsrecht. Dieses Gesetz regelt die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Handelsgesellschaften und bietet einen klaren und strukturierten Rechtsrahmen für die Gründung und Verwaltung verschiedener Formen von Handelsunternehmen. In diesem Blog werden wir die wichtigsten Aspekte des LGSM, seine Gesellschaftsformen und seine relevantesten Merkmale eingehend untersuchen.
##### **Was ist das Allgemeine Gesellschaftsgesetz?**
Es ist eine Reihe von Regeln, die die Aktivitäten von Handelsgesellschaften in Mexiko regeln. Es wurde am 4. August 1934 erlassen und wurde mehrfach geändert, um sich an die sich ändernden Bedürfnisse des Geschäftsumfelds anzupassen. Sein Hauptziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Handelsgesellschaften festzulegen und die Transparenz und den Schutz der Interessen der Gesellschafter, Aktionäre und Dritter zu gewährleisten.
###### **Arten von Handelsgesellschaften nach dem LGSM**
Das LGSM sieht verschiedene Arten von Handelsgesellschaften vor, jede mit spezifischen Merkmalen und Anforderungen. Im Folgenden beschreiben wir die relevantesten:
**Aktiengesellschaft (S.A.)**
Die Aktiengesellschaft ist eine der häufigsten Formen der Unternehmensorganisation. Sie zeichnet sich durch ein in Aktien aufgeteiltes Kapital aus, und die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. Diese Art von Gesellschaft ist ideal für Unternehmen, die durch den Verkauf von Aktien Investitionen anziehen wollen.
##### **Merkmale:**
\- In Aktien aufgeteiltes Kapital.
\- Haftung beschränkt auf die Höhe der gezeichneten Aktien.
\- Die Verwaltung kann von einem Verwaltungsrat oder einem Einzelverwalter wahrgenommen werden.
\- Wichtige Entscheidungen werden in Aktionärsversammlungen getroffen.
###### **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S. de R.L.)**
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine weitere beliebte Gesellschaftsform, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie zeichnet sich durch ein in Geschäftsanteile aufgeteiltes Kapital aus, und die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt.
Merkmale:
\- Kapital aufgeteilt in Geschäftsanteile, nicht in Aktien.
\- Haftung beschränkt auf die Höhe der Einlagen.
\- Die Gesellschafter können sich direkt an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligen.
\- Entscheidungen werden in Gesellschafterversammlungen getroffen.
###### **Offene Handelsgesellschaft**
Diese Art von Gesellschaft zeichnet sich durch die unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten aus. Sie ist eine weniger verbreitete Organisationsform, da sie für die Gesellschafter eine hohe Haftung mit sich bringt.
Merkmale:
\- Unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter.
\- Der Name der Gesellschaft muss den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter enthalten.
\- Entscheidungen und die Verwaltung werden direkt von den Gesellschaftern getroffen.
###### **Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft**
Die Kommanditgesellschaft kann einfach oder als Aktiengesellschaft ausgestaltet sein. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie zwei Arten von Gesellschaftern hat: die Komplementäre, die unbeschränkte Haftung haben, und die Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlagen beschränkt ist.
Merkmale:
\- Zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (unbeschränkte Haftung) und Kommanditisten (beschränkte Haftung).
\- Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist das Kapital in Aktien aufgeteilt.
\- Die Verwaltung liegt in der Regel in den Händen der Komplementäre.
###### **Genossenschaft**
Die Genossenschaft ist eine Organisationsform, bei der sich die Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsame Bedürfnisse zu befriedigen. Ihr Hauptmerkmal ist die Gleichheit bei der Entscheidungsfindung und die Beteiligung der Gesellschafter an den Gewinnen und an der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Merkmale:
\- Gleichheit bei der Entscheidungsfindung.
\- Gleichberechtigte Beteiligung an den Gewinnen.
\- Die Gesellschafter sind aktiv an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligt.
###### **Gründung einer Handelsgesellschaft**
Die Gründung einer Handelsgesellschaft nach dem Allgemeinen Gesellschaftsgesetz umfasst mehrere wesentliche Schritte:
1. Wahl der Gesellschaftsform: Der erste Schritt ist die Entscheidung, welche Gesellschaftsform für die Ziele und Bedürfnisse des Unternehmens am besten geeignet ist.
2. Erstellung der Gründungsurkunde: Dieses Dokument muss die Satzung der Gesellschaft enthalten, einschließlich Name, Gesellschaftszweck, Dauer, Gesellschaftskapital und Verwaltungsstruktur.
3. Eintragung beim Wirtschaftsministerium: Die Gründungsurkunde muss im Handelsregister eingetragen werden, um die Gründung der Gesellschaft bekannt zu machen.
4. Einholung von Genehmigungen und Lizenzen: Je nach Art der Geschäftstätigkeit kann es erforderlich sein, zusätzliche Genehmigungen einzuholen.
###### **Pflichten und Rechte der Gesellschafter**
Sie legt sowohl Pflichten als auch Rechte für die Gesellschafter einer Handelsgesellschaft fest:
**Pflichten:**
\- Kapitaleinlagen: Die Gesellschafter müssen die in der Gründungsurkunde vereinbarten Kapitaleinlagen leisten.
\- Einhaltung der Satzung: Die Gesellschafter müssen die in der Satzung festgelegten Bestimmungen einhalten.
\- Teilnahme an Versammlungen: Die Gesellschafter müssen an den Versammlungen teilnehmen und ihre Stimme und Meinung zu wichtigen Entscheidungen abgeben.
Rechte:
\- Beteiligung an den Gewinnen: Die Gesellschafter haben Anspruch auf einen anteiligen Teil der von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne.
\- Information und Transparenz: Die Gesellschafter haben das Recht, über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft informiert zu werden und Zugang zu den Registern und Büchern des Unternehmens zu erhalten.
\- Stimmrecht in Versammlungen: Die Gesellschafter haben das Recht, in den Versammlungen abzustimmen und die Entscheidungen der Gesellschaft zu beeinflussen.
###### **Auflösung und Liquidation**
Das LGSM regelt auch den Prozess der Auflösung und Liquidation von Handelsgesellschaften. Auflösungsgründe können der Ablauf der in der Satzung festgelegten Frist, die Unmöglichkeit der Erreichung des Gesellschaftszwecks oder der Beschluss der Gesellschafter sein.
Liquidationsprozess:
1. Ernennung von Liquidatoren: Die Gesellschafter müssen einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, die für den Liquidationsprozess zuständig sind.
2. Inventar und Bilanz: Die Liquidatoren müssen ein Inventar und eine Bilanz der Gesellschaft erstellen.
3. Begleichung von Schulden: Alle Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft müssen beglichen werden.
4. Verteilung des Restbetrags: Nach Begleichung der Schulden wird der Restbetrag entsprechend der Beteiligung am Gesellschaftskapital unter den Gesellschaftern verteilt.
###### Wir
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